Logstikrecht: Incoterms

Die Incoterms regeln beim Kaufvertrag den Ort des Gefahrüberganges und die Frage der Transportverantwortlichkeit im Verhältnis zwischen dem Käufer und dem Verkäufer.

Der Transportvertrag muss nicht zwingend mit den im Kaufvertrag getroffenen Icoterm Regelungen korrespondieren, da es sein kann, dass der Verkäufer im Verhältnis zum Spediteur oder Frachtführer einen Auftrag erteilt, obgleich er im Kaufvertrag z.B.  FCA abgeschlossen hat.

Sofern er dies gegenüber dem Spediteur nicht deutlich zum Ausdruck bringt, wir er selbst Auftraggeber
des Transportvertrages mit den daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen. Dies gilt obwohl er eine Incoterm Regelung abgeschlossen hat, die ihn eigentlich von jeder Transportverantwortlichkeit freihält. 

Im Verhältn  zum Käufer mögen sich daraus Ansprüche ergeben, die der Verkäufer jedoch dem Spediteur/ Transportunternehmer nicht engegenn halt kann, denn mit diesem  hat er keine Incoterm Regelung vereinbart. Ihm gegenüber ist er vielmehr Vertragspartner geworden und haftet nach den jeweiligen einschlägigen transportrechtlichen Bestimmungen. Vertragliche Vereinbarungen wirken grundsätzlich nur zwischen den Vertragspartner und das sind bei den Incoterms in aller Regel die Parteien des Kaufvertrages.